Einzeltherapie
Einzeltherapie heißt, dass die Arbeit mit Ihnen oder Dir im Mittelpunkt des therapeutischen Prozesses steht. Manchmal kann es dabei hilfreich sein, wichtige Menschen zu einzelnen Sitzungen oder auch für einen Therapieabschnitt mit einzubeziehen. Auf diese Weise fließen neue Sichtweisen ein, die den Prozess bereichern und uns einer Lösung näherbringen können.
Bei Kindern beziehen wir die Eltern oder andere Sorgeberechtigte regelmäßig in den Prozess mit ein.
Formales zur Einzeltherapie:
kassenärztlicher Kontext
Sie kommen (genau wie bei anderen Fachärzt*innen) entweder
mit einer Überweisung oder direkt mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGk).
Ablauf im kassenärztlichen Kontext
- bis zu 3 Sprechstunden (bei Kindern 5x50min.) dienen der Klärung der Indikation für eine Psychotherapie oder andere Behandlungs- bzw. Beratungsmöglichkeiten. Wir widmen uns also der Frage, ob Psychotherapie in Ihrem oder Deinem Fall das Richtige ist oder ob es eventuell auch noch andere Möglichkeiten gibt, das Problem zu lösen.
- Wenn eine Indikation zur kassenärztlichen Psychotherapie besteht, folgt die Probatorik. Das sind 2-4 probatorische Sitzungen (bei Kindern 6), in denen wir uns noch ausführlicher für Ihre Ziele, Ihre Ressourcen und Ihre Geschichte interessieren, insoweit sie für ihr Anliegen relevant sind.
- Danach erfolgt die Bestätigung der Indikation für die Psychotherapie durch den Hausarzt oder einen anderen Arzt mit dem Konsiliarbericht.
- Wenn der Konsiliarbericht vorliegt, können wir die Therapie bei der Krankenkasse (Kurz- oder Langzeittherapie) beantragen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sprechstunden und probatorische Sitzungen.
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, werden die Sitzungen vollständig bezahlt.
privat Versicherte
Zunächst ist es wichtig zu klären, ob Psychotherapie im Leistungsspektrum Ihrer Krankenkasse enthalten ist und welche Formulare Sie zur Beantragung der Psychotherapie brauchen. Die privaten Krankenkassen folgen in der Regel einem ähnlichen Procedere wie die gesetzliche Krankenkassen:
- 2-5 probatorische Sitzungen (bei Kindern 6)
- Bestätigung der Indikation für die Psychotherapie durch den Hausarzt oder einen anderen Arzt mit dem Konsiliarbericht
- Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (Kurz- oder Langzeittherapie)
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, werden die Sitzungen vollständig bezahlt.
Selbstzahler
Ist die Indikation zu Psychotherapie nicht gegeben, besteht aber trotzdem ein Bedarf an Veränderung, so können die Sitzungen auch selbst bezahlt werden. Die Sätze orientieren sich am Satz der gesetzlichen Krankenkassen.