Einzeltherapie

Einzeltherapie heißt, dass die Arbeit mit Ihnen oder Dir im Mittelpunkt des therapeutischen Prozesses steht. Manchmal kann es dabei hilfreich sein, wichtige Menschen zu einzelnen Sitzungen oder auch für einen Therapieabschnitt mit einzubeziehen. Auf diese Weise fließen neue Sichtweisen ein, die den Prozess bereichern und uns einer Lösung näherbringen können.

Bei Kindern beziehen wir die Eltern oder andere Sorgeberechtigte regelmäßig in den Prozess mit ein.


Formales zur Einzeltherapie:

kassenärztlicher Kontext

Sie kommen (genau wie bei anderen Fachärzt*innen) entweder

mit einer Überweisung oder direkt mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGk).
 
Ablauf im kassenärztlichen Kontext 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sprechstunden und probatorische Sitzungen.
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, werden die Sitzungen vollständig bezahlt.

 

privat Versicherte

Zunächst ist es wichtig zu klären, ob Psychotherapie im Leistungsspektrum Ihrer Krankenkasse enthalten ist und welche Formulare Sie zur Beantragung der Psychotherapie brauchen. Die privaten Krankenkassen folgen in der Regel einem ähnlichen Procedere wie die gesetzliche Krankenkassen:

Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, werden die Sitzungen vollständig bezahlt.

  

Selbstzahler

Ist die Indikation zu Psychotherapie nicht gegeben, besteht aber trotzdem ein Bedarf an Veränderung, so können die Sitzungen auch selbst bezahlt werden. Die Sätze orientieren sich am Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

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